Der NMAX 125 ist (in Deutschland) ein Leichtkraftrad und darf deshalb ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (135 mm hoch) führen, siehe FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) Anlage 4, Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften 1. Abmessungen. Alternativ kann aber auch ein Kraftradkennzeichen (200 mm hoch) geführt werden. Man darf es sich also aussuchen. (Auf dem NMAX 155 muss man das große Schild führen.)
Das Motorradkennzeichen ist 180, 200 oder 220 mm breit - diese drei Breiten sind auch in der FZV genannt. Das LKR-Kennzeichen ist i.d.R. 240 oder 255 mm breit. Fast alle Schildermacher haben nur diese beiden Rohlinge vorrätig. In der FZV ist allerdings explizit keine Mindestbreite für das LKR-Kennzeichen genannt. Sie ergibt sich durch Summe der Mindestabstände, Siegeldurchmesser und Zeichenbreiten. Wer ein bisschen sucht, findet im Internet auch Berichte von Zweiradfahrern, denen schmalere Schilder als 240 mm gestempelt wurden.
Das neue Motorradkennzeichen ist zwar mit 180 mm (bei vier Stellen, also ein Buchstabe mit drei Ziffern oder zwei Buchstaben mit zwei Ziffern) schön schmal, wie es sich für ein Zweiradkennzeichen gehört, aber wegen der 200 mm Höhe ist das Rechteck hochkant - das sieht ziemlich gewöhnungsbedürftig aus. Aber noch schräger sieht ein LKR-Kennzeichen in 240 (oder gar 255) mm Breite aus - es steht links und rechts über und man hat ständig Angst, irgendwo damit hängen zu bleiben, von der Aerodynamik ganz zu schweigen. Ok, das war ein bisschen überspitzt formuliert, aber ich hoffe, das Problem der Ästhetik wird dadurch klarer.
Ich hatte einen Schildermacher gefunden, der Rohlinge für LKR-Kennzeichen in 180 mm oder 200 mm vorhält und verarbeitet und hatte mir dort ein schmales LKR-Schild bestellt, um ein möglichst kleines Kennzeichen an den Roller schrauben zu können, bei dem alle Mindestabstände wie in der FZV Anlage 4 gefordert auf den mm passten. Leider war die Zulassungsstelle des Landkreises München der Meinung, dass die beiden Plaketten übereinander geklebt werden müssen, wie in FZV Anlage 4, Abschnitt 2 Allgemeine Kennzeichen 3. verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen dargestellt, und nicht nebeneinander geklebt werden dürfen, wie in FZV Anlage 4, Abschnitt 4 Oldtimerkennzeichen 3. verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen dargestellt. Also Plaketten nebeneinander bei H-Kennzeichen oder Saisonkennzeichen: ja, beim normalen Kennzeichen: nein. Schade! Andere Zulassungsstellen sehen das u. U. wieder anders. Was in München nicht geht, ist woanders evtl. möglich. Das muss man individuell erfragen.
Nebeneinander hätten die Plaketten jede Menge Platz in der oberen Zeile gehabt, weil unser Unterscheidungszeichen (M) nur einstellig ist. Übereinander braucht man mehr Platz in der unteren Zeile, braucht also doch wieder ein breiteres Blech, auf dem dann oben jede Menge Weißraum bleibt. Jetzt fahre ich mit einem 180x200er Schild durch die Gegend, bin mir aber immer noch nicht sicher, ob ein 200x200er Schild nicht eventuell doch ästhetischer aussehen würde, weil das Quadratische harmonischer wirkt und auch noch ein bisschen Weiß neben der Schrift lässt.
Die FZV soll übrigens demnächst grundlegend überarbeitet werden, was dann rechtens und möglich sein wird, bleibt abzuwarten.
Jetzt habe ich mich als Kennzeichenfetischist geoutet - schon ein bisschen peinlich für einen Rollerfahrer, oder?
MUCK